Die Landesregierung beschloss in der Sitzung vom 23. Juni 2020 die beiliegende Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes Tirol für die Heizperiode 2020/2021. Der einmalige Zuschuss wurde mit € 250,00 pro Haushalt festgesetzt.
Zur teilweisen Abdeckung der durch die verordneten Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 angefallenen Mehrkosten wird zusätzlich ein Covid – Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 100,00 pro Haushalt gewährt.
Um die Gewährung eines Heizkostenzuschusses kann zwischen 1. Juli und 30. November 2020 angesucht werden.
Untenstehend finden Sie die Richtlinien und das Antragsformular.
Veröffentlicht am: Montag, 6. Juli 2020
Letzte Änderung: Montag, 6. Juli 2020