Kundmachung Bebauungsplan B56

Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Kematen i.T. in seiner Sitzung vom 05.08.2026 gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43 beschlossen, den von der Planalp ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes B56 Rauthweg 1-21 im Bereich einer Teilfläche der Gp 2380/1 KG Kematen, vom 15.06.2026 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Veröffentlicht am: Donnerstag, 13. August 2026
Letzte Änderung: Mittwoch, 12. August 2026