Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen (§ 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, § 86b Bundesabgabenordnung – BAO) und von schriftlichen Mitteilungen an alle bei der Gemeinde Kematen in Tirol eingerichteten Behörden und Dienststellen stehen Ihnen folgende Adressen zur Verfügung:
Veröffentlicht am: Mittwoch, 3. Juli 2024
Letzte Änderung: Mittwoch, 3. Juli 2024